Respekt
Wir begegnen jedem Menschen mit Wertschätzung und Achtung. Wünsche und Bedürfnisse werden ernst genommen.
Individuelle rechtliche Betreuung für volljährige Menschen im Ruhrgebiet, an der Lippe und am Hellweg – mit Respekt, Vertrauen und dem Ziel, Selbstbestimmung zu erhalten.
Rechtliche Betreuung verstehen wir als Unterstützung auf Augenhöhe. Im Mittelpunkt steht der Mensch – seine Würde, seine Wünsche und seine Selbstbestimmung.
Wir begegnen jedem Menschen mit Wertschätzung und Achtung. Wünsche und Bedürfnisse werden ernst genommen.
Wir handeln verlässlich, transparent und auf Augenhöhe – mit klarer Kommunikation und nachvollziehbaren Entscheidungen.
Die eigenen Wünsche und Entscheidungen der betreuten Person stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Die Betreuung richtet sich nach den vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenbereichen. Nicht jede Betreuung umfasst alle Bereiche.
Rechtliche Betreuung ist keine Rundumversorgung. Pflege, Haushalt und Freizeitgestaltung gehören grundsätzlich nicht zu den Aufgaben eines Berufsbetreuers.
Rechtliche Betreuung ist auf die Angelegenheiten begrenzt, für die sie tatsächlich erforderlich und gerichtlich angeordnet ist. Ziel ist es, die Fähigkeit der betreuten Person zur eigenen Angelegenheitsbesorgung zu erhalten und zu stärken.
Orientierung: §§ 1814 ff. BGB, insbesondere § 1821 BGB.
Wenn Sie Fragen zur rechtlichen Betreuung haben oder eine Betreuung benötigt wird, sprechen Sie uns gerne an.